Beratung nach § 37,3 SGB XI

Wenn Sie für Ihre Pflege keinen Pflegedienst beauftragt haben, sondern Pflegegeld beziehen und Ihre Pflege, z.B. durch Angehörige, selbst sicher stellen, schreibt das Pflegeversicherungsgesetz in regelmäßigen Abständen „Pflegevisiten“ vor.
In diesem Rahmen erhalten Sie u.a. Beratung und Hilfestellung für Ihre weitere Pflege.

Betroffenen Angehörigen bieten wir auch häusliche Schulungen und Pflegekurse an. Wir haben ein offenes Ohr für Ihre Fragen und beraten Sie gern.

Unsere Diakoniestationen sind von allen Kranken- und Pflegekassen anerkannt.